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Buchungsformular AuszeitWoche
Buchungsformular ErholungsWerk

Zuschuss Betreuungswerk
Antrag auf Zuschuss Betreuungswerk

FAQs zur AuszeitWoche

Angaben zur Gemeinnützigkeit

Wozu dienen meine „Angaben zum Nachweis der Gemeinnützigkeit“ auf dem Buchungsformular (Punkt 5)?

Als gemeinnütziger Verein erhält das ErholungsWerk Steuervergünstigungen, die maßgeblich zu unserer Preisgestaltung beitragen. Die Gemeinnützigkeit muss dem Finanzamt jährlich nachgewiesen werden. Um diesen Nachweis erbringen zu können, ist es notwendig, dass diese Punkte von Ihnen ausgefüllt werden.

Was bedeutet die Gemeinnützigkeit des ErholungsWerks für mich?

Das ErholungsWerk ist ein gemeinnütziger Verein, weil es durch seine Tätigkeit die Allgemeinheit selbstlos fördert. Genauer gesagt werden bei der Vergabe der Hotels, Ferienwohnungen und Ferienhäuser die sozialen und familiären Verhältnisse berücksichtigt. Hierfür erhält das ErholungsWerk Steuervergünstigungen, die an die Kunden weitergegeben werden. Um den steuerlichen Status zu erhalten, müssen zwei Drittel aller Leistungen vom beschriebenen Personenkreis gebucht werden. Wird die erforderliche Quote unterschritten, verliert der Verein seinen steuerlichen Status, was direkt eine Erhöhung der Preise zur Folge hätte.

Reiserücktritt & Stornokosten

Wie hoch sind die Stornokosten für dieses Produkt?

Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

1.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber EW unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

1.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstal­ter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhn­liche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unver­meidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters un­terliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zu­mutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

1.3 EW hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berück­sichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

a) Bei Ferienwohnungen und Pensionsbetrieben des EW, sowie von ihm besorgter Feri­enplätzen in privaten Hotels, Gasthöfen, Ferienwohnungen und für Buspauschalreisen:
• vom 55. Tag bis 29. Tag 5 %
• vom 28. Tag bis 21. Tag 10 %
• vom 20. Tag bis 14. Tag 20 %
• vom 13. Tag bis 07. Tag 30 %
• vom 06. Tag bis zum Tag vor der Anreise 50 %
• Am Tage des Reisebeginns und bei
Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung 90 %

Wann gilt eine Stornoerklärung beim ErholungsWerk als zugegangen?

Bitte beachten Sie die Geschäftszeiten des ErholungsWerks, zu denen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne für Rückfragen, Buchungen und die Entgegennahme von Stornierungen zur Verfügung stehen und die Sie auch für fristgebundene Übermittlungen an das ErholungsWerk beachten sollten.

Ist bei meiner Buchung eine Reiserücktrittskostenversicherung inklusive?

Für Rücktritte von Buchungen für Aufenthalte in Ferienwohnungen und Hotelbetrieben des ErholungsWerks sowie in von uns bereitgestellten Ferienplätzen in privaten Hotels, Gasthöfen, Ferienwohnungen und für Buspauschalreisen bei Kooperationspartnern, haben wir für Sie für einen Rücktritt aus versichertem Grund eine Reiserücktrittskosten- und eine Reiseabbruchversicherung bei der Europäischen Reiseversicherung (ERV) abgeschlossen. Diese Versiche­rungen sind im Reisepreis enthalten.
 
Versicherte Gründe sind z.B.: Tod; schwere Unfallverletzung; unerwartet schwere Erkrankung; Schwangerschaft; Impfunverträglichkeit; Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken; Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser etc. oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person zur Schadens­feststellung erforderlich ist; Verlust des Arbeitsplatzes auf-grund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber; Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich  Arbeitsplatzwechsel, sofern die Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war; Schulprüfungen, die abgelegt werden müssen, um eine Versetzung in die nächsthöhere Klasse oder den Schulabschluss zu erreichen, sofern der Termin unerwar­tet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen Versicherungsausweis (Versicherungsschein), der die Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten enthält.
 
Wir empfehlen Ihnen dringend, die Inhalte des Versicherungsscheins sorgfältig durchzulesen. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die versicherte Person verpflichtet, die

Europäische Reiseversicherung AG
Rosenheimer Straße 116    Postfach 80 05 45
81669 München                 81605 München

unverzüglich zu benachrichtigen und gleichzeitig die Buchung beim ErholungsWerk zu stornieren. Bitte beachten Sie die Geschäftszeiten des ErholungsWerks, zu denen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne für Buchungen, Rückfragen und die Entgegennahme von Stornierungen zur Verfü­gung stehen. Diese bitten wir auch für fristgebundene Übermittlungen an das ErholungsWerk zu beachten.
 
Der Medizinische Beratungsservice – Das Service Plus der ERV in Zusammenarbeit mit dem ErholungsWerk: Sie wissen nicht, ob Sie wirklich stornieren sollen? So helfen wir Ihnen und geben Ihnen Sicherheit:

  • Bei plötzlicher Krankheit oder Unfall vor der Reise infor­mieren Sie unverzüglich das ErholungsWerk.
  • Ein unabhängiger Reisemediziner der ERV ruft Sie innerhalb von 48 Stunden an und berät Sie, ob von der Reise abzuraten und diese zu stornieren ist.
  • Besteht die Chance, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden, können Sie beruhigt den Beginn Ihrer Reise abwarten. Das Risiko der höheren Stornokosten trägt die ERV.

Allgemeine Fragen

Was muss ich beim Ausfüllen des Buchungsformulars beachten?

Für Reisen in die Ferienanlagen unserer Kooperationspartner sowie Flug-, Schiffs-, Rad- und Wanderreisen entfällt Punkt 5 der Anmeldung und damit die Berechnung der Gemeinnützigkeit. Für Reisen in die EW-eigenen Ferienlagen wird aus steuerrechtlichen Gründen die vollständig ausgefüllte Anmeldung benötigt. Bei Beantragung eines Zuschusses muss in jedem Fall die Anmeldung weiterhin vollständig ausgefüllt werden.

Kann ich meinen Hund mitnehmen?

Bei diesem Produkt ist dies leider nicht möglich. In den EW-eigenen Anlagen Prüm, Inzell, Harlesiel und Braunlage ist Ihr Hund herzlich willkommen. Auch bei unseren Kooperationspartnern müssen Sie sich nicht von Ihrem Haustier trennen. Achten Sie im Katalog auf den Vermerk „Haustier erlaubt“. Im Internet, unter www.ErholungsWerk.de, können Sie nach diesem Kriterium ebenfalls filtern.

Kann ich den Kinderzuschuss in Anspruch nehmen?
Wie hoch ist der Zuschuss und wie oft erhalte ich ihn?
Was muss ich tun, damit ich den Zuschuss erhalte?

Der Kinderzuschuss steht aktiven Beschäftigten der Unternehmen Post, Postbank, Telekom und der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation unter bestimmten Voraussetzungen zu. Im nachfolgenden Link erhalten Sie weitere Informationen über die Zuschussbedingungen:

Alle Zuschüsse auf einen Blick
Zuschuss Berechnungsbeispiele